Sind Schäden durch Eigenverschulden geschützt?

🛠️ Garantie & Gewährleistung – Was tun bei einem Schaden?

Es ist ärgerlich, wenn dein ARCTA-Produkt einen Defekt aufweist – vor allem, wenn du es noch nicht lange nutzt. Aber keine Sorge: Wir sind für dich da und prüfen gerne, ob Garantie oder Gewährleistung greift.


Was ist abgedeckt?

Bei ARCTA profitierst du selbstverständlich von allen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

Zusätzlich gewähren wir dir freiwillig eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren ab Erhalt der Ware!

Die Gewährleistung deckt ab:

  • Mängel oder Defekte, die bei normalem Gebrauch auftreten.

📌 Wichtig:

  • Diese Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar bei Weiterverkauf.

  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Stürze oder äußere Gewalteinwirkung sind nicht abgedeckt.


🚫 Was ist nicht abgedeckt?

  • Schäden durch Eigenverschulden, z. B. falsche Montage, unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse.

  • In solchen Fällen trägst du selbst die Verantwortung sowie etwaige Reparatur- oder Ersatzkosten.

💬 Wichtig für uns: Wir begegnen dir immer auf Augenhöhe – offen, fair und ohne Schuldzuweisungen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, was möglich ist – und was nicht.


🧩 Reparatur & Ersatzteile

Wir legen Wert darauf, dass unsere Produkte nachhaltig und reparierbar sind. Für viele Artikel halten wir passende Ersatzteile bereit – damit dein ARCTA-Produkt dich schnell wieder begleitet.

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