Sind Schäden durch Eigenverschulden geschützt?
🛠️ Garantie & Gewährleistung – Was tun bei einem Schaden?
Es ist ärgerlich, wenn dein ARCTA-Produkt einen Defekt aufweist – vor allem, wenn du es noch nicht lange nutzt. Aber keine Sorge: Wir sind für dich da und prüfen gerne, ob Garantie oder Gewährleistung greift.
✅ Was ist abgedeckt?
Bei ARCTA profitierst du selbstverständlich von allen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.
Zusätzlich gewähren wir dir freiwillig eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren ab Erhalt der Ware!
Die Gewährleistung deckt ab:
Mängel oder Defekte, die bei normalem Gebrauch auftreten.
📌 Wichtig:
Diese Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar bei Weiterverkauf.
Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Stürze oder äußere Gewalteinwirkung sind nicht abgedeckt.
🚫 Was ist nicht abgedeckt?
Schäden durch Eigenverschulden, z. B. falsche Montage, unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse.
In solchen Fällen trägst du selbst die Verantwortung sowie etwaige Reparatur- oder Ersatzkosten.
💬 Wichtig für uns: Wir begegnen dir immer auf Augenhöhe – offen, fair und ohne Schuldzuweisungen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, was möglich ist – und was nicht.
🧩 Reparatur & Ersatzteile
Wir legen Wert darauf, dass unsere Produkte nachhaltig und reparierbar sind. Für viele Artikel halten wir passende Ersatzteile bereit – damit dein ARCTA-Produkt dich schnell wieder begleitet.
