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Sind Schäden durch Eigenverschulden geschützt?

🛠️ Garantie & Gewährleistung – Was tun bei einem Schaden?

Es ist ärgerlich, wenn dein ARCTA-Produkt einen Defekt aufweist – vor allem, wenn du es noch nicht lange nutzt. Aber keine Sorge: Wir sind für dich da und prüfen gerne, ob Garantie oder Gewährleistung greift.


✅ Was ist abgedeckt?

Bei ARCTA profitierst du selbstverständlich von allen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

Zusätzlich gewähren wir dir freiwillig eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren ab Erhalt der Ware!

Die Gewährleistung deckt ab:

  • Mängel oder Defekte, die bei normalem Gebrauch auftreten.

📌 Wichtig:

  • Diese Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar bei Weiterverkauf.

  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Stürze oder äußere Gewalteinwirkung sind nicht abgedeckt.


🚫 Was ist nicht abgedeckt?

  • Schäden durch Eigenverschulden, z. B. falsche Montage, unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse.

  • In solchen Fällen trägst du selbst die Verantwortung sowie etwaige Reparatur- oder Ersatzkosten.

💬 Wichtig für uns: Wir begegnen dir immer auf Augenhöhe – offen, fair und ohne Schuldzuweisungen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, was möglich ist – und was nicht.


🧩 Reparatur & Ersatzteile

Wir legen Wert darauf, dass unsere Produkte nachhaltig und reparierbar sind. Für viele Artikel halten wir passende Ersatzteile bereit – damit dein ARCTA-Produkt dich schnell wieder begleitet.